Die Deutsche Otter Stiftung finanziert ihre Arbeit
aus den Erträgen des mündelsicher angelegten Stiftungskapitals. Dabei gilt: Je höher das Kapital, um so höher
die Erträge, um so mehr Projektförderung.
Das Stiftungskapital selbst wird nicht angegriffen, so daß seine Erträge auf Dauer zur Verfügung stehen. Zu
einer Erhöhung des Kapitals und damit der dauerhaften Förderung des Naturschutzes tragen Zustiftungen,
Spenden und Erbschaften bei.
Durch die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit kann die Deutsche Otter Stiftung nicht nur steuerlich wirksame
Spendenbescheinigungen für Zustiftungen und Spenden ausstellen. Sie ist auch von der Erbschaftssteuer befreit,
so daß ein ihr testamentarisch vermachtes Vermögen, ganz gleich ob Bargeld, Anlage- oder Sachvermögen, in
vollem Umfang dem Naturschutz zugute kommt.

Deutsche Otter Stiftung
OTTER-ZENTRUM
29386 Hankensbüttel
Tel. 05832-98080, Fax 980851
e-mail: dos@otterzentrum.de
Internet: www.deutsche-otter-stiftung.de |
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Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechtes hat sie zudem die
Möglichkeit, nicht rechtsfähige Stiftungen im Namen von Stiftern und Erblassern zu errichten und zu verwalten.
Damit leisten diese nicht nur einen dauerhaften Beitrag für den Naturschutz, sondern erhalten auch die
Möglichkeit, diese Förderung über das eigene Leben hinaus mit ihrem Namen zu verbinden.
Wenn auch Sie in dieser Form Spuren hinterlassen wollen, dann schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder besuchen
Sie uns und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von unserer Arbeit.
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